REDESIGNDEUTSCHLAND
ALLGEMEIN GESCHAEFTSBEDINGUNGS
§ 1 ALLGEMEIN
1. Nachstehend allgemein geschaeftsbedingungs (agb) sein bestandteil von all vertrags, lieferungs und sonstig leistungs mit wir. Fremd vertragsbedingungs (insbesondere einkaufsbedingungs von abnehmers) nur gelten, soweit sie entsprechen dies agbs.
2. Regelungs, die abaendern oder aufheben dies bedingungs sowie aenderungs von konditions, muendlich zusages und nebenabredes sein nur dann gueltig, wenn wir dies haben ausdruecklich schriftlich bestaetigen.
§ 2 ANGEBOT UND ANNAHME
Wir angebots erfolgen unverbindlich und freibleibend. Auftrags erst sein verbindlich fuer wir, wenn wir sie haben bestaetigen schriftlich oder haben beginnen mit ausfuehren. In letzt fall kunde verzichten auf zugang von annahmeerklaerung, § 151 Satz 1 BGB.
§ 3 KAUFPREIS UND ZAHLUNG
1. Preisangabes sein endpreiss und enthalten mehrwertsteuer, das gelten an tag von vertragsabschluss, wenn nicht anders sein kennzeichnen.
2. Zahlungs erfolgen durch vorabzahlung oder per nachnahme-versand.
§ 4 LIEFERUNG
1. Lieferfrists und -termins stets sein ungefaehr, wenn fester Termin nein sein vereinbaren.
2. Teillieferungen sein zulassen.
3. Lieferungs von wares erfolgen auf kosten und gefahr von kundes.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Ware bleiben wir eigentum, bis all forderungs aus dies vertrag und aus gesamt geschaeftsbeziehungs mit kunde seinvollstaendig erfuellen.
2. Erwerber nein sein berechtigen, zu verarbeiten, vermieten, verleihen, verpfaenden oder veraeussern wares wenn nein sein vollstaendig bezahlen. Insbesondere nein sein berechtigen, ueberlassen drittes kaufgegenstands vor eigentumserwerb.
Der kunde sich verpflichten, behandeln wares ordnungsgemaess , solange eigentum nein sein uebergehen auf er.
§ 6 GEWAEHRLEISTUNG
1. Wir gewaehrleisten, dass Ware sein frei von fehlers, das aufheben oder mindern wert oder tauglichkeit zu gewoehnlichen gebrauch, zu zeitpunkt von gefahruebergang. Unerheblich minderung von wert und tauglichkeit bleiben ausser acht.
2. Sachmaengelhaftung sich nein erstrecken auf normal verschleiss oder abnutzung. Sie auch erloeschen, wenn kundeveraendern, verarbeiten, etc.ware.
3. Gewaehrleistungsdauer betragen 12 Monate ab versenden.
§ 7 HAFTUNG
Wir haftung sein beschraenken auf vorsatz und grob fahrlaessigkeit.
§ 8 ERFUELLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfuellungsort fuer lieferung und gerichtsstand fuer all rechtsstreitigkeits sein berlin.
§ 9 ANWENDBAR RECHT
Es gelten ausschliesslich recht von bundesrepublik deutschland.
Un-kaufrecht nein sein anwendbar.
§ 10 REDESIGNDEUTSCHLAND
REDESIGNDEUTSCHAND
Torstrasse 94
10110 Berlin
T +49-30-48 49 50 44
F +49-30-448 42 06
buero@redesigndeutschland.de
www.redesigndeutschland.de
Stand: 000800.000000
|